BVB Fanclub Stadtlohn e.V.

Gebührenordnung

1. Mitgliedsbeiträge: Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird zum ersten eines Quartals durch den Kassierer per Lastschriftverfahren eingezogen.

Er beträgt: 

  •  Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 1,00€/ Monat -> 12,00€/ Jahr 
  •  Auszubildende und Studenten (bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres): 2,50€/ Monat -> 30,00€/ Jahr 
  •  Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 5,00€/ Monat -> 60,00€/ Jahr 
2. Busfahrpreise: Die Busfahrpreise richten sich nach Anzahl der mitfahrenden Personen und nach den angebotenen Buspreisen. Nichtmitglieder bezahlen einen Aufschlag von 3 € auf den jeweilig aktuellen Fahrpreis pro Person. Die Eintrittskarten dürfen nur in Verbindung mit der Busfahrt herausgegeben werden! 

3. Kartenpreise: Der Kartenpreis setzt sich folgendermaßen zusammen: Abgedruckter Kartenpreis + 10% Vorverkaufsgebühr + Versandkosten 

4. Absage zu den Spielen: Falls ein Mitglied den Termin der Spielansetzung nicht wahrnehmen kann, muss eine Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor dem Spielbeginn beim Geschäftsführer oder seinem Vertreter im Amt vorliegen.Das Mitglied hat natürlich die Möglichkeit, einen Ersatzmann für die Fahrt und die Eintrittskarte zu besorgen, sofern beim Geschäftsführer keine Anfragen anderer Fanclubmitglieder vorliegen. Für Spielverlegungen übernimmt der Fanclub keine Haftung. 

5.Nicht rechtzeitige Abmeldung: Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung (wie in Punkt 3 beschrieben) muss die Eintrittskarte und die Busfahrt vollständig bezahlt werden 

6. Rückbuchung: Bei ungerechtfertigter Rückbuchung wird eine Gebühr von 7,50 € fällig 

7.Ordnungsgelder: Wer im Bus das Rauchverbot missachtet, bezahlt 20 € Strafe an den Fanclub. Bei mutwilliger Zerstörung oder Verschmutzung des Busses oder von Fanclubeigentum werden die Kosten auf die Täter umgelegt. 

8. Vereinsausschluss: Falls Punkte dieser Gebührenordnung nicht beachtet werden, wird der Vorstand über eine Abmahnung des Mitglieds beraten und bei Wiederholung gegebenenfalls über den Ausschluss des Mitglieds beraten.